Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

In der Abstimmung vom 19. Mai 2019 hat das Schweizer Volk das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Mit Annahme von STAF wurde einerseits die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien beschlossen, andererseits wurden die möglichen Ersatzmassnahmen festgelegt, welche die Kantone in Ihren neuen Steuergesetzen berücksichtigen müssen oder vorsehen können.

Alle Kantone, welche nicht bereits einen sehr tiefen Steuersatz haben und/oder die Ersatzmassnahmen nur in einem reduzierten Umfang ausschöpfen wollen, sehen zudem Steuersenkungen vor.

Das Bundesgesetzt über die Steuerreform und AHV-Finanzierung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Einige Kantone haben ihre kantonalen Steuergesetzte bereits angepasst und/oder haben Steuersenkungen beschlossen, bei einigen Kantone ist dieser Prozess noch im Gange. In diesem Bericht sowie in zukünftigen, werden wir Sie über die konkreten Umsetzungsmassnahmen, insbesondere in den Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, informieren. Wir beginnen mit dem Kanton St. Gallen, bei welchem die Massnahmen im neuen Steuergesetz, gültig ab 1. Januar 2020 bereits rechtsgültig festgelegt worden sind.

Wir von der awit consulting ag begleiten alle unsere bestehenden Kunden mit Ihren Unternehmen, wir beraten selbstverständlich aber gerne auch neue Kunden beim Übergang von der bisher privilegierten Besteuerung in die ordentlichen Besteuerung und bieten dabei bestmögliche Unterstützung. Dazu gehört eine Analyse der bestehenden Situation, die Prüfung möglicher Übergangsszenarien, die Festlegung und Bewertung möglicher vorhandener stiller Reserven. Zudem übernehmen wir alle Vorabklärungen sowie die notwendige Kommunikation mit den zuständigen Steuerbehörden.

Daniel Wartenweiler
Partner
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

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