Lohn oder Dividende?
Für Unternehmer*innen, die Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) im Eigentum haben, stellt sich anlässlich der Generalversammlung/Gesellschafterversammlung die Frage nach der Ausschüttung einer Dividende. Doch welche Vor- und Nachteile hat die Auszahlung einer Dividende gegenüber der Auszahlung eines höheren Gehalts?
Als Inhaber*in einer Kapitalgesellschaft ist man meistens sowohl Arbeitnehmer*in als auch Unternehmer*in zugleich. Diese Ausgangslage wirft oft die Frage auf, wie ein allfälliger Gewinn aus der Gesellschaft entnommen wird. Bei einem höheren Gehalt fallen Sozialversicherungsbeiträge an, ebenso wie eine progressive Besteuerung in der privaten Steuerveranlagung. Auf der anderen Seite kann mittels einer Dividende an die Aktienbesitzenden oder Gesellschafter*innen ausgeschüttet werden. Diese Dividende wird wiederum privilegiert besteuert, da die ursprünglichen Gewinne, die zu dieser Ausschüttungsmöglichkeit führen,
bereits besteuert wurden.
Sozialversicherung
Gemäss Art. 4 und 5 AHVG sind AHV-Beiträge nur auf dem Erwerbseinkommen geschuldet, nicht aber auf Vermögenserträgen wie z.B. Dividenden. Dasselbe gilt für die BVG-, Unfall- und Krankentaggeldversicherung.
Vorteil höherer Lohn:
Je nach Bedarf kann es sinnvoll sein, den Unternehmerlohn zu erhöhen. Mit einem höheren Lohn kann sichergestellt werden, dass die AHV maximal einbezahlt wird. Bei der Unfall- und Krankentaggeldversicherung ist die Lohnfortzahlung bei Erwerbsausfall höher versichert. Bei der BVG-Lösung sind höhere Sparbeiträge möglich und das Einkaufspotenzial wird je nach Versicherungsvertrag erhöht. Insbesondere die höheren Deckungen in allen Sozialversicherungen können ein Entscheidungsgrund sein, den Lohn anstelle der Dividende zu erhöhen. Vorbehalten bleiben die Sparmöglichkeiten durch spätere Bezugsmöglichkeiten der Vorsorgegelder. Gleichzeitig mit der Erhöhung des Unternehmerlohns wird der Gewinn im Unternehmen reduziert, was sich wiederum auf die Steuerbelastung im Unternehmen auswirkt.
Vorteil höhere Dividende:
Wie bereits erwähnt, werden Dividenden unter den gesetzlichen Voraussetzungen privilegiert besteuert. Diese Besteuerung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Das bedeutet, dass bei der natürlichen Person nicht der gesamte Dividendenertrag besteuert wird, sondern nur ein Teil davon. Abgesehen von der Verrechnungssteuer, die über die private Steuererklärung zurückgefordert werden kann, fallen keine weiteren Abgaben oder Kosten an.
Verhältnis Lohn – Dividende
Grundsätzlich ist die von der Gesellschaft vorgenommene und von der Finanzverwaltung akzeptierte Aufteilung in Dividende und Arbeitslohn zugrunde zu legen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn ein offentsichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn bzw. zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht. Zum einen gilt eine Dividende von mehr als 10 % des letztjährigen Steuerwertes als mutmasslich überhöht. Zum anderen muss für die Arbeitsleistung eine angemessene, branchenübliche Vergütung bezahlt werden. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein, damit eine Umqualifizierung der Dividende in Arbeitslohn droht.
Eine Entscheidung in dieser Frage ist in den meisten Fällen nicht eindeutig gegeben. Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin sollte sich mit den Konsequenzen, den Vor- und Nachteilen eines höheren Lohnes oder einer höheren Dividende auseinandersetzen.
Claude Städler
Partner
dipl. Treuhandexperte
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