
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bei selbstbewohntem Wohneigentum ist schon seit einigen Jahren ein grosses Thema. Es wurden bereits verschiedene Anläufe mit Abstimmungen vorgenommen, diese Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen. Bisher jedoch immer ohne Erfolg. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK des Ständerates) hat am 27. Mai 2021 einen weiteren Anlauf genommen, einen Systemwechsel herbeizuführen. Sie verabschiedete einen Erlassentwurf für ein Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Ziel, die Eigenmietwertbesteuerung für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz aufzuheben. Ständerat und Nationalrat begrüssen den Systemwechsel, bei der konkreten Umsetzung bestehen jedoch teilweise erhebliche Differenzen.

Bisher konnten sich der Ständerat und Nationalrat noch nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen. Es wird sich zeigen, welche Lösung am Schluss stehen wird und aufgrund des zu erwartenden Referendums zur Volksabstimmung kommen soll. Aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Abstimmungen zum Thema „Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung“ wäre allerdings zu empfehlen, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung die Zweitliegenschaften aufgrund der Bedürfnisse der Berg- und Tourismuskantone nicht einbezieht und der Schuldzinsenabzug nicht zu grosszügig ausgelegt wird. Es ist zu befürchten, dass die Vorlage als “überladen“ gilt und somit eine weitere Abstimmung für eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verloren geht.
Daniel Wartenweiler
Partner
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Experte Arbeitsrecht / Zertifikat Schulthess
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